Das Sorgerecht, in Deutschland amtlich als elterliche Sorge und in Österreich als Obsorge bezeichnet, ist die Fürsorge für die Person und das Vermögen eines Kindes. In Deutschland wird die elterliche Sorge im bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) genau geregelt und fußt verfassungsrechtlich auf dem Elternrecht des sechsten Artikels.
Grundsätzlich haben die Eltern eines Kindes das gemeinsame Sorgerecht, das verheiratete Eltern automatisch haben und unverheiratete Paare durch Abgabe ihrer Willenserklärung zum gemeinsamen Sorgerecht erhalten. Geben sie diese nicht ab, liegt das Sorgerecht bei der Mutter. Bei einer Heirat der Eltern, erhält auch der Vater das Sorgerecht.
Inhalte des Sorgerechts
Die Ausübung der elterlichen Sorge geht mit vielen Pflichten einher und muss stets im Sinne des Kindeswohls erfolgen. Sorgerecht umfasst die Personensorge, Vermögenssorge sowie Vertretungsmacht. Unter Personensorge fällt die Pflege, die Erziehung und Beaufsichtigung des Kindes, sowie die Bestimmung seines Aufenthalts (Aufenthaltsbestimmungsrecht). Die Vermögenssorge betrifft die Verwaltung des Kindsvermögens. Mit der Vertretungsmacht wahrt man die Rechte des Kindes und kann, falls notwendig, für das Kind Prozesse führen.
Sorgerechtsregelungen bei Trennung
Bei der Auflösung der Ehe bleibt das Sorgerecht weiterhin bei beiden Elternteilen, es sei denn, ein Elternteil erstreitet vor Gericht das alleinige Sorgerecht für sich. Für diese Entscheidung werden verschiedene Faktoren berücksichtigt, zum Beispiel die emotionale Bindung des Kindes, das Umfeld und ob die Eltern nicht mehr in der Lage sind, das Sorgerecht gemeinsam auszuführen, zum Beispiel weil sie zerstritten sind. Im Vordergrund steht dabei natürlich das Wohl des Kindes.
Auch bei gemeinsamem Sorgerecht nach der Trennung trifft in der Regel das Elternteil, bei dem das Kind lebt, die Entscheidungen. Ausnahmen sind schwerwiegende Entscheidungen, bei denen beide Eltern beteiligt werden, zum Beispiel Schulwechsel, Fernreisen oder Taufe.