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Vor allem Kinder sind den Gefahren des Internets ausgesetzt

Gefahren der Neuen Medien für Kinder und Jugendliche

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Die Neuen Medien bieten eine Vielzahl von Möglichkeiten der Informationsvermittlung und der Kommunikation. Es gibt sogar Plattformen im Internet, die jungen Benutzern die Regeln des world wide web und seine richtige Nutzung erklären. Andererseits sind mit dem Fortschreiten des technischen Know-hows und dem leichten Internet-Zugang über mobile Endgeräte, wie beispielsweise Handys oder Smartphones, auch die Gefahren dieser Neuen Medien immer größer geworden.

Soziale Netzwerke

Kinder vor Laptop

Gerade Kinder sind den Gefahren des Internets ausgesetzt

Das Medium Internet ist eine weltweite Kommunikationsplattform, und die Nutzer dieser Portale werden immer jünger. Jüngsten Meldungen zu Folge beabsichtigt Facebook, die mit derzeit über 900 Millionen Nutzern erfolgreichste Social Network Plattform der Welt, rechtliche Möglichkeiten zu schaffen, um die bisher geltende Altersbegrenzung aufzuheben. Dann würden auch Kinder unter 13 Jahren Zugang haben.

Die Kommunikation unter Freunden, der Aufbau von sozialen Kontakten und der Austausch von Erfahrungen innerhalb dieser Netzwerke ist gerade innerhalb der jüngeren Generation nicht negativ zu bewerten – im Gegenteil. Das gilt aber nur, wenn das Wissen um mögliche Gefahren vorhanden ist, und vor allem die notwendigen Schutzmaßnahmen beachtet werden.

Allzu leichtfertig werden private Kontaktdaten der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, Fotos oder Videos hochgeladen, dieses kann jedoch vermieden werden. Das Ausmaß der Verbreitung und dem damit möglichen Missbrauch ist den Kindern und Jugendlichen in der Regel noch gar nicht bewusst. Wenn sich beispielsweise auf den ins Netz gestellten Bildern nicht nur das eigene Konterfei befindet, muss man die Zustimmung der betreffenden Personen zur Veröffentlichung einholen. Ansonsten droht ein Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht.

Zugenommen hat auf diesen Portalen leider auch das so genannte Cyber-Mobbing. Welchen psychischen Schaden man Personen mit Beleidigungen und Bloßstellungen zuführen kann, vermögen gerade jugendliche Nutzer oft nicht zu überschauen. Inzwischen gibt es in den Polizeidienststellen speziell ausgebildete Internet-Beauftragte, die Anzeigen Betroffener bearbeiten. Cyber-Mobbing-Opfer können und müssen sich wehren. Diese Information ist auch gerade für betroffene Jugendliche wichtig.

Tauschbörsen und Filesharing

Einen Song oder den Lieblingsfilm kostenfrei herunterzuladen kann doch nicht verboten sein, wenn es in Internetportalen so angeboten wird? Davon gehen sehr viele jugendliche Nutzer aus. Sie kennen die urheberrechtlichen Richtlinien nicht und handeln oftmals leichtgläubig. Unwissenheit aber schützt bekanntlich nicht vor Strafe. Die Quittung bekommen in diesen Fällen allerdings die Eltern als offizielle Internetanschlussinhaber in Form einer anwaltlichen Abmahnung mit beträchtlichen Mahngebühren. Die Tendenz ist steigend.

Einkaufen im Internet

Online Shopping kann eine sehr sinnvolle Angelegenheit sein. Es macht das Vergleichen von Angeboten verhältnismäßig leicht, geht vor allem schnell, und in wenigen Tagen wird das Bestellte direkt ins Haus geliefert. Wenige Klicks reichen aus. Was aber, wenn der Verkaufsvorgang gar nicht wirklich gewollt war oder man einem Betrüger aufgesessen ist? Es gibt sehr viel Fallen im Internet. Ein ungewollter Klick – und ein Einkauf oder ein Abonnement ist getätigt.

Gerade Kinder und Jugendliche müssen auf diese Gefahren aufmerksam gemacht werden, auch wenn die Geschäftsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen in dieser Hinsicht rechtlich sehr eingeschränkt ist.

Schadsoftware

Viren, Trojaner, Würmer, Speyer ? sie alle finden den Weg durch Internetverbindungen in ungeschützte Rechner und können ungehindert Schaden anrichten. Der Rechnerabsturz ist dabei noch das kleinere Übel. Vom Passwort-Ausspähen bis hin zum Abräumen von Online-Konten ? hier ist alles möglich. Die Rechner, zu denen Kinder und Jugendliche Zugang haben, sollten immer über einen zuverlässigen Virenschutz verfügen. Hier ist grundsätzlich Information geboten.

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